Neues rund um
An- und Abmeldungen
von Stromverträgen

Seit dem 6. Juni 2025 darfst du deinen Stromvertrag gesetzlich nicht mehr rückwirkend an- oder abmelden.

Was ändert sich für dich?

An- und Abmeldung nur noch im Voraus

Bislang konntest du dich bis zu sechs Wochen rückwirkend bei deinem Versorger an- oder abmelden. Ab jetzt geht das nur noch für ein Datum in der Zukunft.

Vertragsbedingungen bleiben unverändert

Laufzeiten und Kündigungsfristen ändern sich nicht. Zwar muss der Lieferantenwechsel nun innerhalb von 24 Stunden erledigt sein, aber einen Vertrag vorzeitig zu wechseln bleibt weiterhin ausgeschlossen.

MaLo-ID wird wichtiger

Bisher reichte oft die Zählernummer, künftig spielt auch die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) eine größere Rolle. Du wirst sie häufiger auf deinen Unterlagen sehen oder beim Wechsel danach gefragt werden.


Weitere Information

Die Bundesnetzagentur hat neue technische Standards und Fristen eingeführt. Der Wechsel des Stromlieferanten muss jetzt an jedem Werktag binnen 24 Stunden abgeschlossen sein – daher der Name „Lieferantenwechsel in 24 Stunden“. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind damit ausgeschlossen. Das soll den Wettbewerb stärken und den Anbieterwechsel einfacher und schneller machen.

Rechtliche Grundlage: § 20a Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auf Basis der EU-Richtlinie 2019/944.


Was passiert, wenn du dich zu spät an- oder abmeldest?

Meldest du dich nicht rechtzeitig, kann das zusätzliche Kosten verursachen. Dein Vertrag beginnt oder endet erst, nachdem du dich bei deinem Versorger gemeldet hast.

Beispiele

Tarif- oder Anbieterwechsel ohne Umzug

Kündige fristgerecht und wähle ein Startdatum in der Zukunft. Wechselst du innerhalb von Vattenfall, geht das oft schon zum nächsten Tag. Kommt du von einem anderen Anbieter, kümmere dich vor Vertragsende um deinen neuen Tarif, damit du nicht kurzzeitig in die meist teurere Grundversorgung fällst.

Umzug – du meldest dich vorab

Meldest du dich rechtzeitig, bleibt genug Zeit für An- und Abmeldung an der neuen bzw. alten Adresse und du vermeidest Extra­kosten.

Umzug – du meldest dich erst nach Einzug an

Bis zur Anmeldung läuft automatisch die Grundversorgung, die meist teurer ist. Melde dich daher am besten vor dem Einzug, um ab Tag 1 von günstigeren Preisen zu profitieren.

Auszug – du meldest dich erst nachher ab

Du zahlst, bis du abgemeldet bist – egal, ob du noch dort wohnst. Melde dich also vor dem Auszug, damit pünktlich abgerechnet wird.

Häufig gestellte Fragen

Ich habe mich zu spät angemeldet – was nun?

Dank Grundversorgung ist dein Strom trotzdem gesichert. Melde dich schnellstmöglich an, um nicht länger den höheren Grundversorgungs­preis zu zahlen.

Wie lange zahle ich nach dem Auszug Stromkosten?

Bis dein Stromliefervertrag endet – also bis du dich abgemeldet hast.

Ich wohne schon nicht mehr dort und habe die Abmeldung verpasst. Was passiert?

Du bleibst für die Kosten verantwortlich, bis der Vertrag endet. Melde Umzüge und Kündigungen daher immer möglichst frühzeitig. Seit dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr zulässig.

Meine Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Kann ich trotzdem wechseln?

Ja, sobald die Laufzeit abgelaufen ist.

Kann ich mich noch rückwirkend an- oder abmelden?

Nein. Seit dem 6. Juni 2025 müssen alle An- und Abmeldungen im Voraus erfolgen.

Ich ziehe um und möchte den Lieferanten wechseln. Kann ich den Vertrag auflösen?

Normalerweise nimmst du deinen Vertrag mit. Nur wenn an der neuen Adresse kein Vertrag möglich ist – etwa bei einem Umzug ins Ausland oder in eine Wohngemeinschaft mit bestehendem Vertrag – endet er.

Ändert sich auch etwas bei Gas?

Gasverträge sind derzeit nicht von den neuen technischen Vorgaben betroffen.

Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?

Die MaLo-ID (11 Ziffern) kennzeichnet deine Lieferstelle eindeutig, auch wenn sich der Zähler ändert. Du findest sie auf deiner letzten Rechnung oder erhältst sie von deinem Netzbetreiber.