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Am 24.Dezember 2022 ist das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) in Kraft getreten. Die Regierung möchte mit diesem Gesetz Verbraucher vor zu hohen Energiekosten schützen.
Ab wann gilt die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse wird ab dem 1.März 2023 umgesetzt und gilt rückwirkend ab dem 01.Januar 2023 bis zum Jahresende, dem 31.Dezember 2023. Eine mögliche Verlängerung bis April 2024 steht in Aussicht.
Wer erhält welche Entlastung?
Bei einem Jahresverbrauch von weniger als 30.000 kWh Strom sichert dir der Staat einen maximalen Brutto-Arbeitspreis von 40 Cent pro kWh zu, jedoch nur für 80% deines Vorjahresverbrauches in 2022. Dies soll dich zum Energiesparen animieren.
Bei einem Jahresverbrauch von mehr als 30.000 kWh Strom garantiert dir der Staat einen maximalen Netto-Arbeitspreis von 13 Cent pro kWh für maximal 70% deines Vorjahresverbrauches in 2022.
Wer erstellt deine Jahresverbrauchsprognose?
Deine Jahresverbrauchsprognose für 2023 wird von deinem zuständigen Netzbetreiber erstellt.
Was musst du als Verbraucher tun?
Nichts. Wir kümmern uns um alles. Wir nehmen eine entsprechende Abschlagsreduzierung vor und informieren dich rechtzeitig.
Du möchtest noch mehr erfahren?
Bundesregierung.de
Strompreisbremsengesetz (StromPBG)